Auch wenn die Laserhaarentfernung eine Behandlung ohne echte Risiken ist, müssen die Kontraindikationen beachtet werden. Nur dann können die Vorteile der Laserbehandlung sicher genutzt werden.
Die Verwendung bestimmter Medikamente
Die Einnahme mehrerer Medikamente ist für die Laserhaarentfernung kontraindiziert. Dies gilt in erster Linie für Behandlungen gegen Akne, z. B. solche, die ein Retinoid wie Roaccutan enthalten. Sie reduzieren die Heilungsfähigkeit der Haut. Wenn Sie sich einer solchen Behandlung unterzogen haben, müssen Sie sechs Monate warten, bevor Sie eine Laserhaarentfernung durchführen können.
Außerdem dürfen Sie innerhalb von sechs Monaten keine photosensibilisierende Behandlung wie Isotretinoin (Accutane), Steroide oder Tetracyclin-Antibiotika erhalten haben.
Eine Hautkrankheit oder ein anderes dermales Leiden.
Um sich einer Laserhaarentfernung zu unterziehen, muss die Haut in gutem Zustand sein. Die Behandlung kann nicht bei sonnenverbrannter Haut, hypertrophen Narben, Keloiden, Psoriasis, Vitiligo, Urtikaria, Dermatosen oder anderen Hauterkrankungen in den behandelten Bereichen durchgeführt werden.
Ganz allgemein kann es ein Problem für Menschen geben, die an Herpes erkrankt sind. Das Virus kann nämlich durch das Verfahren aktiviert werden. In diesem Fall sollten Sie Ihren Arzt fragen, der Ihnen antivirale Medikamente verschreiben kann.
Die Tätowierungen
Natürlich sollte man auf keinen Fall eine Laserhaarentfernung auf einem Bereich durchführen, der mit einer Tätowierung bedeckt ist. Der Laser würde die Tinte und damit die Haut verbrennen.
Kontraindikationen: Schwangerschaft und Stillzeit
Während der Schwangerschaft und Stillzeit wird aufgrund der hormonellen Umstellung von einer Laserhaarentfernung abgeraten. Dadurch ist das Verfahren weniger wirksam.
Bräunung
Die behandelte Haut sollte nicht kürzlich der Sonne, ultravioletten Strahlen oder Selbstbräunungsmitteln ausgesetzt worden sein.